KANZLEI
Meine fachliche Kompetenz liegt im Erbrecht. Im Rahmen der folgenden Beispiele berate ich Sie gerne anwaltlich.
Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Anliegen in meinen Tätigkeitsbereich fällt.
PROZESSVERTRETUNG IN ERBLICHEN STREITIGKEITEN
Bei einem Erbfall kommt es häufig zu Differenzen und eine Einigung ist oft schwer zu erzielen, was häufig ein gerichtliches Verfahren nach sich zieht. Aufgrund der besonderen Kompetenz im Erbrecht können wir Ihre Interessen bestmöglich durchsetzen und Sie von Anfang bis Ende des Verfahrens rechtlich beraten und betreuen.
ERBRECHTLICHE VERMÖGENSGESTALTUNG
Es ist ratsam, frühzeitig die Frage zu beantworten, wie Sie Ihr Vermögen an die Erben übertragen wollen. Wir erarbeiten für Sie individuelle Strategien und Lösungen.
TESTAMENTGESTALTUNG
Mit der Erstellung eines Testaments können Sie zu Lebzeiten bestimmen, an wen und in welcher Form Ihr Vermögen vererbt wird. Bei der Abfassung eines Testaments lauern jedoch viele Tücken, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Testament unwirksam ist. Ob Form- oder Inhaltsfragen, einfaches Testament, Ehegatten- oder Unternehmertestament – wir zeigen Ihnen anhand Ihrer persönlichen Bedürfnisse die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Als Teilbereiche sind hier besonders zu bedenken:
ERBVERTRAG
Neben dem Testament können Sie die Erbfolge auch im Rahmen eines Erbvertrages regeln. Dieser hat im Vergleich zum Testament den Vorteil, dass er nicht wie das Testament frei widerrufen werden kann und schafft somit eine gewisse Verbindlichkeit. Daher bedarf es vor Errichtung eines Erbvertrags umfassender und ausführlicher Beratung. Gerne bereiten wir auch den notariellen Termin vor, der bei einem Erbvertrag stets zwingend ist.
PFLICHTTEILSRECHT
Bedenkt der Erblasser andere bei der Verteilung seines Vermögens, kann es dazu kommen, dass dem nahen Angehörigen nur noch ein Pflichtteilsrecht zusteht. Oft zeigen sich die Erben, von denen der Pflichtteil gefordert werden muss, nicht kooperativ. Wir vertreten Sie von der Berechnung des Pflichtteils bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs. Für den künftigen Erblasser kann es hingegen von Interesse sein, den Pflichtteilsanspruch so gering wie möglich zu halten, insbesondere dann, wenn er den Wunsch hat, den Großteil seines Nachlasses anders zu verteilen als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Diesem Wunsch kann durch eine geschickte Vorsorge zu Lebzeiten entsprochen werden.
ERBAUSEINANDERSETZUNG
Häufig ist nach dem Erbfall die Durchsetzung des Erbanspruches mit erheblichen Problemen belastet. Wir helfen Ihnen dabei diese Probleme in Ihrem Interesse abzuwickeln.
Auszugsweise stehen hierfür:
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN UND SCHENKUNGEN UNTER LEBENDEN AUF DEN TODESFALL
Immobilien, Lebensversicherung, Bausparvertrag, Bankkonto – möchten Sie solche Vermögenswerte übertragen, können Sie dies u.a. im Rahmen eines Rechtsgeschäfts unter Lebenden auf den Todesfall tun. Dabei sind für jeden Vermögenswert die jeweiligen Besonderheiten zu beachten. Hier erarbeiten wir für Sie, wie Sie welche Vermögenswerte rechtssicher und zielführend übertragen.
REGELUNGEN DES AUSSCHLUSSES VON DER ERBFOLGE
Es kann vorkommen, dass Personen von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollen. Handelt es sich hierbei um nahe Angehörige, ist stets zu berücksichtigen, dass diesen möglicherweise ein Pflichtteilsrecht zusteht. Aufgrund der Vielfalt der Konstellationen bedarf es rechtlicher Beratung, da die getroffene Regelung sonst möglicherweise unwirksam sein kann und die von der Erbschaft ausgeschlossene Person gleichwohl erbt.
VORSORGEVOLLMACHT
Krankheit, ein Unfall oder fortgeschrittenes Alter können dazu führen, dass Sie wichtige Angelegenheiten Ihres Lebens nicht mehr selbstständig regeln können. Tritt dieser Zustand ein, sollten Sie vorher bestimmen, wer Ihre Angelegenheiten regeln darf. Dazu dient die Vorsorgevollmacht. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie vorab einen Vertreter, der Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie geistig dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Der Entwurf einer solchen Vorsorgevollmacht bedarf jedoch der genauen Berücksichtigung Ihrer individuellen Interessen und Bedürfnisse.
NACHLASSVERWALTUNG
Als Erbe können Sie bei Gericht auch einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn Sie innerhalb der Erbausschlagungsfrist nicht in der Lage sind, sich einen ausreichenden Überblick über die Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten zu verschaffen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, würden Sie als Erbe grundsätzlich unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Erblassers haften. Zweck der Nachlassverwaltung ist es daher, Ihre Haftung auf das Nachlassvermögen zu beschränken. Der Nachlassverwalter ist dann dafür zuständig, den Nachlass anstelle der Erben zu verwalten.
ERBSCHAFTSAUSSCHLAGUNG
Wenn der Erbfall eingetreten ist, geht nach deutschem Recht die Erbschaft automatisch auf den oder die Erben über. Es kann Fälle und Umstände geben, in denen die Ausschlagung der Erbschaft sinnvoll ist. Dies kann aus persönlichen Gründen der Fall sein, aber auch, um einer möglichen Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zu entgehen. Die Erbschaftsausschlagung ist an eine Frist gebunden und muss in vorgeschriebener Form erfolgen. Wir besprechen mit Ihnen, ob es ratsam ist die Erbschaft auszuschlagen und bereiten die Erbausschlagung auch für Sie vor.
BETREUUNGSVERFÜGUNG
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie für den Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit den Wunsch äußern, dass eine bestimmte Person Ihre rechtliche Betreuung übernimmt.
PATIENTENVERFÜGUNG
Unter einer medizinischen Behandlung, bei der Sie sich nicht mehr äußern können, ist es sinnvoll, vorher in einer Patientenverfügung geregelt zu haben, wie Sie behandelt werden dürfen und wie nicht.
TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
Sie können als Erblasser auch einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen, gerade wenn die Erben noch minderjährig sind. Dieser hat die Aufgabe, Ihre Verfügung von Todes wegen zur Ausführung zu bringen. Er verteilt somit das von Ihnen vererbte Vermögen. Ob die Ernennung eines Testamentsvollstreckers gewünscht oder auch sinnvoll ist, erörtern wir anhand Ihrer persönlichen Wünsche und Situation.
NACHLASSPFLEGSCHAFT
Die Nachlasspflegschaft kommt in Betracht, wenn ein Bedürfnis für die Sicherung des Nachlasses besteht, insbesondere wenn der Erbe unbekannt ist oder Ungewissheit über die Annahme der Erbschaft besteht. Zuständig für die Prüfung der Anordnung einer Nachlasspflegschaft ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Bedürfnis der Fürsorge für die Sicherung des Nachlasses auftritt.
INTERNATIONALES ERBRECHT
Durch die Mobilität der Menschen gewinnt das internationale Erbrecht immer mehr an Bedeutung. Vermögen im Ausland kann im Todesfall einer ausländischen Rechtsordnung unterfallen – auch wenn der Erblasser Deutscher ist. Gerne zeigen wir Ihnen hier Probleme und Lösungen dieser Thematik auf.
KONTAKT
Andrea K. Bruns
Rechtsanwältin und Notarin
Am Elfengrund 82
64297 Darmstadt-Eberstadt
Telefon: +49 6151 2738838
Fax: +49 6151 2738839
E-Mail: info@kanzlei-amelfengrund.de
Umsatzsteuernummer: 007 823 60652
PARKMÖGLICHKEITEN
Kanzleieigener Parkplatz vor dem Haus
Öffentliche Verkehrsmittel
Straßenbahn Linien 1, 7 und 8,
Haltestelle Friedrich-Ebert-Straße